Rechtsanwalt in Dresden
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Eine Insolvenz kann unter bestimmten Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Grund dafür ist in vielen Fällen, dass zu spät gehandelt wird und dadurch den Gläubigern weitere Nachteile und Vermögensschäden entstehen. Das Insolvenzstrafrecht ahndet eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Wurde die Insolvenz fahrlässig verschleppt, drohen immer noch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wurde gegen Sie eine Anzeige in diesem Punkt gestellt, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Insolvenzstrafrecht wenden.
Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts ist bei Insolvenzverschleppung unverzichtbar. In unserer Kanzlei in Dresden sind wir nicht nur bei einer Insolvenzverschleppung für Sie da, sondern auch, wenn es um andere Aspekte des Insolvenzstrafrechts geht.
Das Insolvenzstrafrecht kennt neben der Insolvenzverschleppung zahlreiche weitere Straftatbestände, die mit zum Teil hohen Strafen geahndet werden. Dazu zählen unter anderem
Auch die Begünstigung von einzelnen Gläubigern oder die Verletzung von Buchführungspflichten gehören zu den Straftatbeständen des Insolvenzstrafrechts. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur als Anwalt bei Insolvenzverschleppung, sondern auch in allen anderen Fällen, die das Insolvenzstrafrecht betreffen, zur Verfügung.
Sie suchen einen Anwalt bei Insolvenzverschleppung oder einem anderen Vorwurf, der im Insolvenzstrafrecht begründet ist?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen.
Gerne stehe ich Ihnen auch persönlich per Skype zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus bin ich auch auf meinem Mobiltelefon jederzeit für Sie erreichbar.
Anschrift
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radebergerstraße 9
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